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Spenden

Spenden sind ein wesentlicher Teil unserer Einnahmen. Wir freuen uns deshalb über jede Spende für die Gemeindearbeit!

Bei Spenden gilt immer der „Spenderwille“: Eine Spende darf nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gegeben wurde. Die Kirchgemeinde ist verpflichtet, dafür zu sorgen und dies gegebenenfalls auch nachzuweisen. Wenn Sie keinen konkreter Verwendungszweck angeben, verwenden wir Ihre Spende für die allgemeine Gemeindearbeit.

Beispiele:

  • Mit einer Spende können Sie uns bei der Innensanierung der Kirche unterstützen.
  • Ein Teil des Stellenumfangs unserer Gemeindepädagogin finanzieren wir selbst. Die wichtige Arbeit mit Kindern in unserer Krichgemeinde können Sie so unterstützen.

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Unsere Bankverbindung

Kontoinhaber: Kirchenbezirk DD Nord
IBAN: DE06 3506 0190 1667 2090 28
BIC: GENODED1DKD (LKG Sachsen Bank für Kirche und Diakonie)
Verwendungszweck: Kirchgemeinde Langebrück, RT 1012 (bitte unbedingt angeben!)
(falls gewünscht:  konkreten Verwendungszweck angeben, z.B. Kirchensanierung)

 

Spendenquittungen

Als Kirchgemeinde dürfen wir für jede Spende eine Spendenbestätigung ausstellen, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Das Schönste an einer Spende bleibt aber neben diesem Vorteil sicher das Gefühl, etwas Sinnvolles unterstützt zu haben.

Für die Spendenbestätigung benötigen wir Ihren Namen und ihre Anschrift.